AUFNAHME­VERFAHREN & DIAGNOSTIK

Aufnahme­verfahren

An der Frida-Kahlo-Schule werden nur Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aufgenommen, teilweise in Kombination mit einem Förderanspruch körperlich-motorische Entwicklung, Sehen oder Hören.

Die Feststellung des Förderanspruchs erfolgt nach einem individuellen Erstgespräch, einer ausführlichen Diagnostik sowie nach einer Anhörung der Eltern. Möglicherweise erfolgt auch noch ein Förderausschuss.

Kinder, die als Erstklässler in unsere Schule eingeschult werden sollen, werden nach festgestelltem Anspruch meist im Juni vor Schulbeginn, zu einem Schnuppertag in die Frida-Kahlo-Schule eingeladen. Hier möchten wir die Kinder in der Gruppe erleben und spielen einen Schultag mit ihnen durch. Das gesamte Personal der Grundstufe steht für diesen Tag zur Verfügung, so dass jedes Kind individuell begleitet werden kann.

Kurz vor den Sommerferien werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen, um mit ihnen die Formalia der Schulaufnahme durchzusprechen und ihre Fragen zum Schulstart klären zu können.

Nach den Sommerferien laden wir die neuen Erstklässler mit ihren Familien am ersten Mittwoch nach Schulbeginn zu unserer Einschulungsfeier ein, ab Donnerstag beginnt dann der reguläre Unterricht für die Kinder.

Umzugskinder, die in unser Einzugsgebiet (Nidderau, Schöneck, Niederdorfelden, Maintal, Bruchköbel, Hammersbach, Neuberg, Ronneburg, Langenselbold, Erlensee, Rodenbach und Großkrotzenburg) ziehen, werden immer an unserer Schule aufgenommen, sofern ein Förderanspruch geistige Entwicklung besteht. Nach einem Kennenlerngespräch wird das Kind zeitnah in eine Klasse der FKS aufgenommen werden und kann dann bei uns den Unterricht besuchen. In einigen Fällen muss erneut eine Förderdiagnostische Stellungnahme geschrieben werden, um den Förderanspruch zu überprüfen. Das klären wir jeweils individuell mit den Eltern ab.

Umzugskinder aus anderen Kreisen oder Bundesländern werden an unserer Schule aufgenommen, wenn ein Förderanspruch geistige Entwicklung besteht. Nach einem Kennenlerngespräch kann das Kind meist zeitnah, aber vorläufig in eine Klasse der FKS aufgenommen werden und hier weiter den Unterricht besuchen. Es muss jedoch erneut eine Förderdiagnostische Stellungnahme verfasst werden, um den Förderanspruch zu überprüfen. Erst wenn der Förderanspruch geistige Entwicklung bestätigt wurde, erfolgt die endgültige Aufnahme an unsere Schule.

Seiteneinsteiger, die aus einer anderen Schule mit einem anderen Förderanspruch zu uns wechseln wollen, müssen zunächst das ausführliche Diagnostikverfahren durchlaufen. Erst wenn ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorliegt, kann ein/e Schüler:in an der Frida-Kahlo-Schule aufgenommen werden.

Diagnostik

Um einen Anspruch auf eine Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu haben, muss eine ausführliche und individuelle Diagnostik seitens der Frida-Kahlo-Schule durchgeführt werden.

Erstgespräch

Diese beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch in der Schule, an dem in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie das Kind teilnehmen. Zunächst erklären wir den formalen Weg des Verfahrens. Außerdem möchten wir besondere Aspekte der bisherigen Entwicklungs- und Lebensgeschichte des Kindes kennen lernen.

Erstellung der Förderdiagnostischen Stellungnahme/Diagnostik

Von einer Förderschullehrkraft aus dem Kollegium wird dann eine Förderdiagnostische Stellungnahme verfasst. Dazu werden die Informationen aus dem Erstgespräch verwendet, es werden evtl. vorhandene Arzt-, SPZ-, Kita-, Frühförderung- und Therapieberichte zusammengefasst dargestellt und eigene Informationen erhoben. Die Lehrkräfte verwenden zunächst einen von der Schule entworfenen informellen Diagnostikbogen, um sich bei einem Besuch in der Kita oder der derzeitigen Schule einen ersten Eindruck vom Kind zu verschaffen. Im Anschluss werden normierte Testverfahren eingesetzt, die verschiedene Kompetenzen abfragen. Bei älteren und schulpflichtigen Kindern sind dies vor allem die schulischen Kompetenzen.

Sofern möglich und nicht innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt, muss eine Testung der Intelligenz erfolgen. Hierzu stellt unsere Schule ein Diagnostikteam bereit, das speziell geschult ist und in Absprache mit der überprüfenden Förderschullehrkraft die Intelligenztestung mit dem Kind durchführt.

Alle Ergebnisse werden in der Förderdiagnostischen Stellungnahme zusammengetragen und den Eltern in der sogenannten Anhörung vorgestellt und mit ihnen besprochen.

Prüfung der Stellungnahme durch das Staatliche Schulamt/Aufnahme an unsere Schule

Nach der Prüfung der Stellungnahme und der Freigabe durch das Staatliche Schulamt wird dann durch die Schulleitung der Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt und eine Aufnahme an der Frida-Kahlo-Schule bzw. die Umsetzung in der Inklusiven Beschulung vorbereitet.

An unserer Schule werden auch Schüler:innen unterrichtet, die neben dem Förderanspruch geistige Entwicklung einen Förderanspruch körperlich-motorische Entwicklung, Sehen oder Hören haben. Der Förderanspruch Sehen oder Hören wird durch das überregionale Beratungs- und Förderzentrum Hören oder Sehen ergänzend festgestellt.