Mit der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen wurde die rechtliche Grundlage für den Inklusiven Unterricht im Schulgesetz geschaffen.
Daraufhin entstand in vielen Schulen eine inklusive Schulkultur, deren Bestreben es ist, alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bestmöglich zu fördern. Die Unterstützung der Entfaltung der Persönlichkeit steht dabei im Vordergrund und es soll ihnen eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Die Schülerinnen und Schüler gehören zur jeweiligen allgemeinbildenden Schule. Sie werden dort entsprechend ihrem Förderanspruch nach den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.
Förderschullehrkräfte unserer Schule werden für einige Stunden an die entsprechende allgemeine Schule abgeordnet, um dort die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderanspruch geistige Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In einem Team von multiprofessionellen Akteuren werden individuelle und bedarfsgerechte Angebote geschaffen.
Im Schuljahr 2025/2026 werden von unserem Kollegium 29 Schülerinnen und Schüler an 9 Schulen im Kreis unterstützt, gefördert und begleitet.