Therapie in der Schule

Nach der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)“ vom 15. Mai 2012 können außerschulische Einrichtungen – u.a. externe Therapieeinrichtungen – mit ihren ergänzenden Maßnahmen in die pädagogische Gesamtkonzeption eingebunden werden (§5, (4)).

 

Pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen werden interdisziplinär zusammengeführt. So kann ein qualitativ weiterentwickeltes ganzheitliches und individuelles Förder- und Behandlungskonzept für behinderte und von Behinderung bedrohte Schüler:innen entstehen. Der Durchführung der Therapie stimmen die Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Lehrkräfte, die Schulleitung und die Therapeut:innen einvernehmlich zu. Für die Dauer der Therapie werden die Schüler:innen vom Unterricht freigestellt.

 

Therapie in der Schule unterliegt der Maßgabe, dass ausreichende Kontakte und Informationsgespräche zwischen allen Beteiligten stattfinden.

Die HAGE – Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. macht sich stark für die Gesundheitsförderung und Prävention in Hessen. Sie unterstützt Therapie in der Schule und bezuschusst die einzelnen Therapieeinheiten, um eine Vernetzung von Therapeut:innen – Lehrer:innen und Eltern voranzutreiben.

 

Die FKS arbeitet mit folgenden Praxen zusammen:

 

Physio- und Ergotherapie:
AKTIV Praxis für Physiotherapie,
63546 Hammersbach,
Leitung: Patrick Schmidt

 

Ergotherapie:
Praxis für Ergotherapie,
63456 Hanau,
Leitung: Miriam Stägert

 

Logopädie:
Wortpuzzle,
63452 Hanau,
Leitung: Laura Switala

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